Kita-Assistentin / Kita-Assistent
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Breklum sucht für die Kommunale Kindertagesstätte zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Kita-Assistentin (w/d) bzw.
einen Kita-Assistenten (m/d)
als Kita-Begleitung
in Teilzeit mit 10,0 Stunden/Woche. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst) in der Entgeltgruppe S02. Die Anstellung ist gemäß § 14 Absatz 2 TzBfG bis zum 31.07.2024 befristet.
Die kommunale Kindertagesstätte Breklum betreut ca. 100 Kinder in vier Elementar-gruppen und zwei Krippen-Gruppen. Gearbeitet wird in offenen Funktionsräumen nach partizipativem Konzept. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf auf der Internetseite der kommunalen Kindertagesstätte unter:
www.gemeindekindergarten-breklum.de
Die Gemeinde Breklum besitzt eine Gemeinwohlökonomiebilanz und ist dabei sich auf diesem Wege weiter zu entwickeln. Wir arbeiten an einer besonders nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde auf allen Ebenen - sozial, ökonomisch, ökologisch, partizipativ. Dies gilt auch für den Umgang mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Ihre Aufgaben:
• Aufmerksame und intensive Begleitung eines Kindes mit Mehraufwand im Kita-Alltag,
• Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kindern, Eltern und weiteren begleitenden Personen,
• Organisation des Tagesablaufes,
• Zusammenarbeit mit dem Team,
• Teilnahme an Gruppenteam- und Gesamtteambesprechungen,
• Administrative Tätigkeiten.
Wir bieten Ihnen:
• Eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit,
• ein motiviertes und engagiertes Team,
• viele fröhliche Kinder mit ihren Familien.
Ihr Profil:
• Sie haben idealerweise eine pädagogische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen,
• Sie besitzen eine aufgeschlossene und offene Haltung gegenüber Kindern mit Förderbedarf,
• Sie haben Interesse und Freude an der Begleitung und Unterstützung dieser Kinder,
• Eigeninitiative und Teamfähigkeit zeichnen Sie aus,
• Bewegungsfreude, Kreativität, Musikalität - bringen Sie sich mit ihrem persönlichen Talent ein,
• Flexibilität und Spontanität in den verschiedenen Arbeitsbereichen ist für Sie selbstverständlich,
• Sie begleiten gerne die Selbstbildungsprozesse der Kinder.
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes finden besondere Beachtung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Gemeinde Breklum ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber. Sie fühlt sich den Zielen des Gesetzes zur Gleichbehandlung der Frauen im öffentlichen Dienst verpflichtet.
Die Gemeinde Breklum identifiziert sich mit den Zielen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Wir freuen uns insbesondere auch über Bewerbungen von Menschen mit internationaler Geschichte.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien und Tätigkeitsnachweise) bis zum 18.02.2024 bitte nur im PDF-Format in einer zusammenhängenden Datei an:
Bewerbung@amnf.de
Stichwort: Bewerbung Assistenz Kommunaler Kindergarten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf den Versand von Eingangs-bestätigungen verzichtet wird.
Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen nur erfolgt, wenn Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen. Zu unserer Entlastung bitten wir Sie, von der Zusendung von Bewerbungsmappen abzusehen und mit der Bewerbung ausschließlich Kopien in einfacher gehefteter Form einzureichen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der
Bewerbung entstehen bzw. Reisekosten zu Vorstellungs-/ Auswahlgesprächen, nicht
erstattet werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Bedarf gerne unter Tel.: 04671/9192-45 oder 04671-9192-152 (Personalabteilung Amt Mittleres Nordfriesland).
Bitte beachten Sie im Hinblick auf die Verwendung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren unsere Datenschutzhinweise unter www.amnf.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Gemeinde Breklum
-Der Bürgermeister-
Hinweise:
Vor Arbeitsbeginn ist der Nachweis gemäß Infektionsschutzgesetz (Belehrung nach § 34 / § 43) sowie mindestens der Nachweis gemäß Masernschutzgesetz erforderlich.
Vor Arbeitsbeginn ist außerdem die Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses im Original erforderlich.